Tunnel/Doppelspur: Erste Weichenstellung am 9. Februar

13.12.2013 | TPoscht online
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Homepage der Gemeinde - ein Klick entfernt! www.teufen.ch
Der Gemeinderat hat das Edikt für die Urnenabstimmung vom 9. Februar verabschiedet. Den Stimmberechtigten der Gemeinde Teufen wird ein Projektierungskredit in Höhe von Fr. 360‘000 zum Entscheid unterbreitet.

Die verkehrstechnischen Defizite im Dorfkern von Teufen sind unbestritten. Die eingleisige Strecke der Appenzeller Bahnen (AB) durch das Dorf Teufen birgt Risiken und Gefahren für verschiedene Verkehrsteilnehmer. Im Wissen um dies und die aktuell geltenden Vorschriften zur Sanierung der Bahnübergänge wurden verschiedene Lösungsvarianten erarbeitet. Verkehrsplanerisch steht seitens Bahn und Kanton der Betrieb einer richtungsgetrennten Bahn, die sich den Strassenraum mit dem übrigen Verkehr teilt, im Vordergrund.

Damit einher gehen die Aufhebung der heutigen Einspur und der Bau einer doppelspurigen Linienführung durch das Dorf. Die finanziellen Mittel für den Bau der richtungsgetrennten Linienführung werden über die Eisenbahngesetzgebung zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat hat sich an der Dezember-Sitzung 2008 eingehend mit der Linienführung der AB im Ortskernbereich befasst. Er stimmte der Weiterbearbeitung der Variante „Tram-Doppelspur“ zu.

2009 haben sich rund 1’500 Personen mit der Eingabe einer Petition gegen die Doppelspur durch Teufen ausgesprochen. Im Herbst 2011 hat der Gemeinderat den früheren Entscheid zur Doppelspur-Linienführung grossmehrheitlich bestätigt.

Seit August 2013 setzt sich die neu gegründete Interessengemeinschaft Dorfgestaltung Teufen für eine Belebung des Dorfzentrums (als Lebens-, Arbeits- und Begegnungszone) ein.
Im Zuge der Vertiefung von Gesprächen ist der Gemeinderat bereit, die Thematik variantenneutral anzugehen und die Frage der Dorfgestaltung zu prüfen. In einem von externen Spezialisten professionell begleiteten Planungsprozess sollen die beiden Varianten Ortsdurchfahrt über Doppelspur und Ortsumfahrung über einen Tunnel gegenübergestellt werden. In diesen Planungsprozess sollen Vertreter aus Behörden von Gemeinde, Kanton und Bahn, der IG Dorfgestaltung Teufen sowie Fachexperten Einsitz nehmen. Dabei geht es weniger um bautechnische Aspekte, sondern vielmehr um die eigentliche Dorfgestaltung unter Berücksichtigung der beiden Varianten.

Für die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten bis zur Baukredit-Vorlage wird den Stimmberechtigten ein Projektierungskredit in der Höhe von CHF 360‘000.00 unterbreitet. Mit der Zustimmung werden die für diese Arbeiten notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

  • Bei Ablehnung der Projektkredit-Vorlage wird die Doppelspurvariante weiterbearbeitet und realisiert. Nicht davon betroffen sind die Arbeiten zur Dorfgestaltung und zum Verkehrskonzept.
  • Bei Zustimmung werden die Tunnel- und die Doppelspurvariante inkl. Dorfgestaltung und Verkehrskonzept bis zur Abstimmungsreife weiterbearbeitet.

Im weiteren wird auf das ausführliche Edikt verwiesen, welches den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt wird.
Eine öffentliche Orientierungsversammlung findet am Dienstag, 21. Januar 2014, 19.30 Uhr im Lindensaal statt.

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