
Obergericht lehnt Beschwerde ab
Die IG Tüüfner Engpass ist auch Autorin einer älteren Initiative. Diese reichte sie im Dezember 2019 ein – mit 799 beglaubigten Unterschriften. Die Initiative verlangt eine Abstimmung über die Doppelspur im Dorfkern. Nachdem Gemeinde- und Regierungsrat (traten nicht auf die Beschwerde ein) diese für ungültig erklärt hatten, zog die IG den Entscheid mit einer Beschwerde ans Obergericht weiter. Mitte Februar erreichte den IG-Vorstand nun der Bescheid, dass das Obergericht ebenfalls nicht auf die Beschwerde eintritt. Ob die IG die Beschwerde weiterziehen will, ist noch nicht entschieden.