Doppelspur-Initiative: Keine Einigung

26.03.2020 | Timo Züst
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Die Gemeinde sagt «Stopp» zur Doppelspur-Initiative. Sie wurde für ungültig erklärt. Foto: tiz Timo Züst Bis Ende März wollte die Gemeinde entscheiden, wie es mit der Doppelspur-Initiative weitergeht. Die Abstimmung vom 17. Mai ist zwar wegen des Coronavirus auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Deadline wurde aber trotzdem eingehalten. Heute verkündet die Gemeinde: Die Initiative wird für ungültig erklärt. Die Gemeinde hatte auf ein Happy End gehofft. Und die Chancen dafür schienen gar nicht so schlecht. An der ersten Sitzung des Gemeinderates zum Thema Doppelspur-Initiative am 4. Februar sah man von einem endgültigen Entscheid ab. Stattdessen entschied sich der Rat für eine Rechtsanhörung. Dafür wurden auch die Autoren der jeweiligen Rechtsgutachten – Gemeinde und Initianten hatten eines erstellen lassen – eingeladen. Diese fand am 27. Februar statt. Die Botschaft war klar: Man setzt auf Dialog statt auf Konfrontation. In Sinne eines Kompromisses unterbreitete die Gemeinde den Initianten ein Angebot. Anstelle einer formellen Ungültigkeitserklärung hätten sie ihre Initiative selbst zurückziehen können. Im Gegenzug hätte Teufen bei der anstehenden Abstimmung (Datum aufgrund der Corona-Situation noch unbekannt) nicht nur über den Projektierungskredit für den Tunnel (Bahnhof bis Stofel) abgestimmt. Gleichzeitig hätten die Bürgerinnen und Bürger sich in einer Konsultativbefragung auch zur Frage «Doppelspur Ja oder Nein» äussern können. In den vergangenen Tagen fanden zu diesem Vorschlag zwischen Gemeinde und Initianten intensive Verhandlungen statt. Mit der Publikation der heutigen Medienmitteilung wird aber klar: Die Fronten bleiben verhärtet. Zu weit entfernt «Ich kann nur meine grosse Enttäuschung ausdrücken. Ich hatte sehr gehofft, dass wir einen gemeinsamen Weg finden», sagt Gemeindepräsident Reto Altherr. Am liebsten hätte er schon vor einer Woche informiert. Denn am 17. März fand die zweite Sitzung des Gemeinderats zum Thema Doppelspur-Initiative statt. Aber die Verhandlungen zogen sich weiter in die Länge. «Wir haben wirklich versucht, die Anliegen der Initianten so gut wie möglich zu berücksichtigen», so Altherr. Aber: Die Differenzen sind einfach zu gross. Einer der relevantesten Punkte ist die Finanzierung des Projektierungskredits und dessen Verwendung. Einerseits verlangten die Initianten, dass sich die Appenzeller Bahnen (AB) und der Kanton zu je einem Drittel an den Kosten beteiligen. «Sie tragen eine Mitverantwortung an den falschen Zahlen, die zur Doppelspur publiziert wurden. Sie sollten auch einen Teil der Folgekosten tragen», sagt der Sprecher des Initiativkomitees, Felix Gmünder. Zudem sind die Initianten der Meinung, die Ausarbeitung eines Auflageprojekts sei nicht zwingend – auch ein Vorprojekt genüge. «Die hohen Kosten für den Projektierungskredit und die Zeit, die für die Ausarbeitung des Projekts benötigt wird, provozieren eindeutig ein ‘Nein’ an der Urne.» Reto Altherr hält dem entgegen, dass zwingend «Gleiches mit Gleichem» verglichen werden müsse. «Die Kostenentwicklung bei der Doppelspur hat gezeigt, dass kostenintensive Massnahmen oft erst bei der detaillierteren Ausarbeitung zum Vorschein kommen.» Bei der Kostendiskussion stützt sich der Gemeinderat in der vorliegenden Medienmitteilung auf das Eisenbahngesetz. Dies sieht keine Kostenbeteiligung durch Bahn oder Kanton bei der Ausarbeitung einer Alternativvariante vor. Immerhin: Einen kleinen Erfolg beim Thema Geld und Bahn kann die Gemeinde doch verbuchen. Die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) waren erfolgreich. Käme es zu temporären Sicherungsmassnahmen während der Ausarbeitung des Tunnel-Projekts, würde das BAV die Kosten dafür übernehmen. Damit muss der Projektierungskredit nun doch nicht um die dafür geschätzten 5 Mio. Franken erhöht werden. Wie weiter? Aber warum ist die Initiative denn nun für ungültig erklärt worden? Die rechtliche Begründung: Die Initiative betrifft einen ungültigen Gegenstand und verstösst gegen das Verbot undurchführbarer Initiativen. Etwas konkreter: Die Initiative will die Doppelspur verhindern bzw. der Bürgerschaft ermöglichen, sich gegen sie auszusprechen. Aber die Gemeinde Teufen hat nur bedingt Einfluss auf dieses Infrastruktur-Projekt. Bauherr und Antragssteller sind der Kanton und die AB. Soweit die Argumentation der Gemeinde, die von einem Rechtsgutachten gestützt wird. Dem widerspricht das Rechtsgutachten der Initianten. «Wir sind der Meinung, dass wir auf dem Rechtsweg gute Chancen haben», so Felix Gmünder. Man werde deshalb gegen den Entscheid Beschwerde einreichen und sei bereit, durch alle Instanzen zu gehen. «Das ist nicht unser favorisierter Weg. Wir hätten uns lieber mit der Gemeinde geeinigt. Aber unter diesen Voraussetzungen war das nicht möglich.» Und was macht nun die Gemeinde? «Wir werden mit der Ausarbeitung des Edikts weiterfahren. Wie bereits gesagt, ist unser Ziel, dass Teufen so schnell wie möglich über einen Projektierungskredit abstimmen kann», so Reto Altherr. Wann diese Abstimmung stattfinden wird, ist aufgrund der Corona-Situation allerdings noch unsicher. Auch unbeantwortet bleibt die Frage, ob die Abstimmung auch stattfindet, wenn von Seiten der Initianten noch eine Beschwerde hängig ist. «Das werden wir erst prüfen müssen.»  

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