Geburten, Todesfälle, Trauungen und die Eintragungen von Partnerschaften dürfen in Appenzell Ausserrhoden ab sofort nicht mehr durch die Gemeinden öffentlich publiziert werden. Grund für das Verbot amtlicher Publikationen ist der Datenschutz.
Auch die Tüüfner Poscht muss ab sofort auf die Publikation von Zivilstandsnachrichten verzichten, bittet jedoch um private Mithilfe, um ihre geschätzten Rubriken «Im Gedenken», «Wir gratulieren» und «Hochzeitsglocken» weiterführen zu können.
Änderung in der kantonalen Zivilstandsverordnung
Gemäss der eidgenössischen Zivilstandsverordnung können die Kantone vorsehen, dass Geburten, Todesfälle, Trauungen und die Eintragungen von Partnerschaften veröffentlicht werden. Das kantonale Recht hat Ausserrhoder Gemeinden bis anhin zur Veröffentlichung in den amtlichen Publikationsorganen verpflichtet. Seit dem 1. Juni ist nun die Teilrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung in Kraft, mit der auch die Abschaffung der Veröffentlichung der Zivilstandsereignisse durch die Gemeinden beschlossen wurde. So dürfen Zivilstandsereignisse in den Ausserrhoder Gemeinden nicht mehr öffentlich publiziert werden.
Hinter diesem Entscheid steht ein überwiegender Teil der Ausserrhoder Gemeinden. Sie brachten zum Ausdruck, dass das öffentliche Interesse an einer Publikation der Zivilstandsereignisse den erforderlichen Aufwand für die Gewährleistung des Datenschutzes nicht rechtfertigt. Zudem sei auch künftig eine einheitliche Handhabung im Kanton wichtig.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden teilte diese Einschätzung und hat nun die Streichung des entsprechenden Artikels aus der Verordnung rückwirkend auf den 1. Juni gutgeheissen. Einerseits, weil es sich bei den veröffentlichten Daten um private Ereignisse handelt, deren Veröffentlichung jede Person gemäss Bundesgesetzgebung ohnehin schon sperren kann. Andererseits ist eine Publikation der Ereignisse durch die Gemeinde nur gerechtfertigt, wenn sie einen übergeordneten gemeinschaftlichen Nutzen verfolgt. Zudem sind auch die vorhandenen kommerziellen Interessen an einer Veröffentlichung nicht von öffentlichem Interesse – und deshalb nicht schützenswert.
Redaktion ersucht um Mitteilung
Um unseren Jubilarinnen und Jubilaren gratulieren oder für sie die Hochzeitsglocken läuten zu lassen, ist die Redaktion der Tüüfner Poscht nun auf die Mitarbeit von Angehörigen und Bekannten angewiesen. Wir bitten Sie, uns jeweils spätestens 60 Tage vor dem Ereignis eine Mitteilung zu senden an Redaktion Tüüfner Poscht, Postfach 255, 9053 Teufen, oder via Mail an redaktion@tposcht.ch. Ebenso bitten wir Sie um Mitteilung, wenn Sie für ihre vestorbenen Angehörigen einen Nachruf in der Tüüfner Poscht wünschen. Besten Dank für das Verständnis.
pd./EG
ARCHIV – DIE LETZTEN AMTLICHEN ZIVILSTANDSMITTEILUNGEN:
Gemeinde, News
Zivilstandsnachrichten im Mai/Juni 2012
Mitgeteilt vom Zivilstandsamt Teufen. weiterlesen…
| 7. 06. 2012 |