800'00 Franken für ein neues Wohnhaus im Schönenbüel

07.05.2018 | Erich Gmünder
schoenenbuehl gemeinde liegenschaft giezendanner (130)
Das Wohnhaus der Pächterfamilie im Schönenbüel ist in einem schlechten baulichen Zustand und soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Fotos: EG

Das in die Jahre gekommene Pächterhaus der landwirtschaftlichen Liegenschaft im Schönenbüel soll abgebrochen und durch ein modernes, neues Bauernhaus ersetzt werden. Dafür ersucht der Gemeinderat  um einen Kredit in der Höhe von 800’000 Franken, wie dem Edikt zur Abstimmung vom 10. Juni zu entnehmen ist. Wird der Kredit an der Urne abgelehnt, soll das 200 Jahre alte Wohnhaus für 780’000 Franken saniert werden.

Abbruch und Neubau oder Gesamtsanierung: Für den Gemeinderat ist aufgrund der Vorstudien der Fall klar: Er zieht einen Abbruch und Neubau einer Gesamtsanierung vor. Sowohl Fassaden wie auch Innenausbau seien in einem sehr schlechten Zustand. Die bestehenden Grundrisse und Raumhöhen würden ein zeitgemässes Wohnen verunmöglichen. Deshalb sei ein Neubau die zweckmässigste Lösung, dies bei praktisch identischen Kosten. Eine Gebäudesanierung käme gemäss Kostenschätzung eines Architekturbüros mit 780’000 Franken nur unwesentlich billiger zu stehen.

Bei einer Ablehnung des Kredits fällt die Sanierung des Wohnhauses in die Kompetenz des Gemeinderates.

Ansicht West.
Ansicht Süd. Grafik: zVg.

Das neue Wohnhaus mit einer Nutzfläche von 225 Quadratmetern  soll auch über eigenen Wohnraum für Betriebslehrlinge sowie über einen Büroraum verfügen. Das Projekt wurde vom Teufner Architekten Sascha Koller ausgearbeitet und soll sich mit den Aussenfassaden aus getäfeltem Holz gut in die Landschaft einfügen.

Sanierung des Ökonomiegebäudes ist  Sache des Pächters

Ebenfalls in die Jahre gekommen ist das 1981 erstellte Betriebsgebäude (Scheune, Stall etc.), das nicht mehr den heutigen Standards entspreche. Dessen Sanierung und Erweiterung soll dem Landwirt überlassen werden. Dem Pächter wird ermöglicht, das Gebäude zum Schätzwert von 158’900 Franken zu erwerben. Für den zugehörigen Boden im Umfang von 5’000 Quadratmetern soll ein Baurecht über 50 Jahre errichtet werden. Die Begründung des Gemeinderates: „Die Erstellung sowie der betriebliche Unterhalt eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes gehört nicht zu den Kernkompetenzen einer Gemeinde. Zudem hängen Ausbau und Einrichtungen wesentlich von den individuellen betrieblichen Bedürfnissen des Bewirtschafters ab.“

Seit 1996 im Eigentum der Gemeinde

Die landwirtschaftliche Liegenschaft Schönenbüel gelangte nach der Auflösung der früheren Bürgergemeinde im Jahre 1996 in das Eigentum der Einwohnergemeinde. Sie umfasst eine Bodenfläche von 13,75 Hektaren Land, das Wohnhaus, das Betriebsgebäude sowie kleinere Stallungen und einen Weidestadel. 2012 wurde die Pacht an Werner Giezendanner, den Sohn des ursprünglichen Pächters übertragen.

Ein Verkauf kommt für den Gemeinderat „angesichts der immer knapper werdenden Bodenreserven“ nicht in Frage. Die Liegenschaft Schönenbüel wird deshalb als „Halteobjekt“ bezeichnet. Dies ist aber gemäss Vorlage auch mit Pflichten verbunden. „Werden Liegenschaften gehalten, sind diese in angemessenem Zustand zu halten“, so das gemeinderätliche Edikt.

Konkret bedeutet dies, dass die Ausgaben für die notwendige Sanierung bei einer Ablehnung des Kredits als gebunden gelten und in der abschliessenden Kompetenz des Gemeinderates liegen.

 

TP/EG

 

Hier geht’s zum Edikt der Abstimmungen vom 10. Juni 2018

 

 

 

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